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Joweid Zentrum 1
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8630 Rüti
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.00
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Kindes- und Erwachsesnsnschutzbehörde
Bezirk Hinwil
Willkommen bei der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Hinwil
KESB
Die KESB Bezirk Hinwil ist zuständig für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau ZH, Grüningen, Hinwil, Rüti ZH, Seegräben, Wald ZH und Wetzikon.
Örtlichkeiten
Die KESB-Hinwil befindet sich im 8. Stock des ehemaligen Sulzer Hochhauses direkt beim Bahnhof Rüti. Bei der Anfahrt mit dem Auto verlangen Sie bitte im Empfang im Erdgeschoss eine Besucher-Parkkarte.
Behördenmitglieder
lic. iur. Marta Friedrich
Präsidentin
lic. iur. Marta Friedrich
Präsidentin
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lic. iur. Corsin Hofmann, MAS SA & Recht
Vizepräsident
lic. iur. Corsin Hofmann, MAS SA & Recht
Vizepräsident
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MLaw Jens Bucher
Behördenmitglied
MLaw Jens Bucher
Behördenmitglied
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lic. iur. Cornelia Dürr Brunner
Behördenmitglied
lic. iur. Cornelia Dürr Brunner
Behördenmitglied
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Magnus Kaiser / dipl. SA FH
Behördenmitglied
Magnus Kaiser / dipl. SA FH
Behördenmitglied
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lic. oec. HSG Oliver Stark
Behördenmitglied
lic. oec. HSG Oliver Stark
Behördenmitglied
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Interessenbindung
Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.
Für die Offenlegung der Interessenbindungen der Behördenmitglieder (gemäss (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG) wenden Sie sich an sekretariat@kesb-hinwil.ch